Ein Schaden am eigenen Auto ist immer ärgerlich. Doch was ist, wenn die Feuerwehr schuld am Schaden ist? Wer haftet, wenn die Feuerwehr bei einem Feuerwehreinsatz Schaden an Ihrem Auto verursacht?
Kann man die Feuerwehr finanziell zur Verantwortung ziehen oder bleibt man auf den Kosten sitzen? Und wenn beim Abschleppen Lackkratzer entstehen oder Löschwasser das Auto beschädigt?
Parken in Feuerwehreinfahrt: Auto darf beim Feuerwehreinsatz entfernt werden
Unabhängig davon, ob man absichtlich oder unabsichtlich mit dem Auto in einer Feuerwehreinfahrt steht: Bei einem Feuerwehreinsatz ist das Auto im Weg und darf abgeschleppt oder beiseitegeschoben werden. Da Löschfahrzeuge und Rettungswagen freie Zufahrt brauchen, ist sogar das Wegdrücken des Autos mit einem anderen Fahrzeug erlaubt.
Aber auch andere Falschparker darf die Feuerwehr im Falle eines Feuerwehreinsatzes aus dem Weg räumen. Falschparker in Feuerwehrbewegungszonen oder „Zweite-Reihe-Parker“, die bei einem Feuerwehreinsatz Löschfahrzeuge behindern, dürfen entfernt werden.
Achtung! Diese Bußgelder werden zusätzlich fällig:
- Für das Parken an unübersichtlicher Stelle wird bei längerem Parken über eine Stunde in Verbindung mit der Behinderung von Einsatzfahrzeugen ein Bußgeld von 70 Euro fällig.
- Wer in einer Feuerwehreinfahrt parkt, zahlt ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro und bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen ebenfalls 70 Euro.
- Wenn Sie verbotenerweise in zweiter Reihe halten, beträgt das Bußgeld 55 Euro. Mit Behinderung des Verkehrs werden 70 Euro und ein Punkt in Flensburg veranschlagt. Mit zusätzlicher Sachbeschädigung 100 Euro und ebenfalls ein Punkt in Flensburg.
Feuerwehreinsatz Schaden am Auto: Wer kommt für Schäden auf?
Die Kosten für die Reparatur der Schäden, die am eigenen Fahrzeug bei einer solchen Aktion entstehen, müssen Sie nicht selbst tragen. Für finanzielle Schäden, die durch Kratzer im Lack oder Dellen im Blech entstehen, haben Sie als Fahrzeughalter grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegen die Feuerwehr. Denn auch im Zusammenhang mit einem Feuerwehreinsatz gelten die allgemeinen Regelungen zur Haftung bei einem Verkehrsunfall. Demnach haftet jedes an einem Unfall beteiligte Fahrzeug allein deshalb, weil es im Straßenverkehr unterwegs ist – so will es § 7 StVG. Und genau das gilt auch für die Feuerwehr.
Als Falschparker können Sie allerdings Teilschuld an einem Schaden haben, der z. B. beim Abschleppen aus der Feuerwehranfahrtszone entsteht. Dann kann es sein, dass Sie für einen Teil des finanziellen Schadens selbst aufkommen müssen. Wenn Ihr eigenes Fahrzeug z. B. im absoluten Halteverbot einer Feuerwehranfahrtszone stand, müssen Sie damit rechnen, dass die Feuerwehr oder die Gemeinde Abschleppschäden bei einem Feuerwehreinsatz nicht komplett tragen werden.
Feuerwehreinsatz Schaden am Auto: Kein Schadensersatz bei Schäden durch Löschmaßnahmen
Geht es um Schäden am Fahrzeug, die durch den Löscheinsatz selbst entstehen, ist die Frage der Haftung nicht so leicht zu klären. Verursacht die Feuerwehr einen Schaden an einem Fahrzeug durch Maßnahmen der Brandbekämpfung, kommt eine Haftung nur ausnahmsweise in Betracht, wenn niemand sonst die Verantwortung für den Schaden trägt.
Das klärte das OLG Rostock in einem Fall, bei dem die Feuerwehr während der Löscharbeiten Dachziegel vom Dach eines brennenden Hauses entfernte. Mehrere Dachziegel fielen herunter und beschädigten ein auf der gegenüberliegenden Seite geparktes Fahrzeug. Der Halter des Fahrzeugs berief sich auf Pflichtverletzung der Feuerwehrleute bei der Brandbekämpfung.
Das Gericht wies den Anspruch ab. Ein solcher Anspruch würde nur bestehen, wenn der Geschädigte von keinem anderen Verantwortlichen Schadensersatz verlangen kann. Für die Brandbekämpfungsmaßnahmen ist aber in erster Linie der Brandverursacher verantwortlich. Von diesem ist daher grundsätzlich auch der Schaden an dem Fahrzeug zu zahlen.
Der Einzelfall entscheidet über Ersatzanspruch
Ob die Feuerwehr bestimmte Schäden an einem Fahrzeug erstattet, hängt damit vom Einzelfall und der Ursache der Beschädigung ab. War Ihr Auto beim Feuerwehreinsatz „im Weg“ und wurde beim Entfernen beschädigt, haben Sie einen direkten Anspruch gegen die Feuerwehr als Verursacher. Ist der Schaden am Fahrzeug aber eher die Folge von Löscharbeiten, ist in erster Linie der Brandverursacher für Schäden finanziell verantwortlich.





