Krankenversicherung – Hilfsmittel (hier Continuous Glucosemonitoring System für Diabetiker) – Bestandteil einer Untersuchungs- oder Behandlungsmethode – Leistungspflicht erst ab positiver Bewertung durch Gemeinsamen Bundesausschuss – Begriff der Behandlungsmethode
Krankenversicherung – Einbehalt des Apothekenabschlags – Frist von zehn Tagen gilt nur für monatliche Apothekenabrechnungen über die Arzneimittelabgaben an Versicherte im Vormonat
Krankenversicherung – Aufnahme eines Hilfsmittels in Hilfsmittelverzeichnis – positive Bewertung der zugrundliegenden Behandlungsmethode durch Gemeinsamen Bundesausschuss – neue Behandlungsmethode – GKV-Spitzenverband – Einleitung eines Methodenbewertungsverfahrens – Entscheidungen über Aufnahme oder Nichtaufnahme eines Hilfsmittels in Hilfsmittelverzeichnis – berufsregelnde Tendenz für Hilfsmittelhersteller
(Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO und unlautere Mittel i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO – Definition der „arglistigen Täuschung“ – Abweichende rechtliche Würdigung hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung einer Einzahlung in eine Direktversicherung)