(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil VI R 45/13 – Außergewöhnliche Belastungen – keine Kürzung der anrechenbaren Einkünfte um Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung)
Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage – keine ausreichende Darlegung der Klärungsfähigkeit – Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung – Widerlegung der gesetzlichen Vermutung