Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Vorläufige Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung (§§ 331, 312 FamFG) ohne hinreichende Begründung der Erforderlichkeit sowie ohne hinreichende Sachaufklärung verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG – hier: vorläufige Unterbringung gem §§ 331 S 1 Nr 2, 312 S 1 Nr 3 FamFG iVm § 11 PsychKG MV
Trunkenheit im Verkehr: Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung und Bedeutungslosigkeit; Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit