(Kein Akteneinsichtsrecht in nach § 30 AO geschützte Verhältnisse Dritter – Rügeverlust bei Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung – Terminsverlegung wegen Erkrankung)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Erforderlichkeit der eigenständigen Prüfung eines Asylanspruchs im Auslieferungsverfahren bei Anhaltspunkten für eine politische Verfolgung des Betroffenen – hier: Unterlassene Prüfung des Asylanspruchs verletzt Asylrecht (Art 16a Abs 1 GG) des Beschwerdeführers – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Fortdauer der Auslieferungshaft
Nichtannahmebeschluss: Vorsätzliche Verletzung der Gebührenbeitreibungspflicht eines Notars (§ 17 Abs 1 BNotO) als hinreichender Grund für Amtsenthebung (§§ 95, 97 BNotO) – keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG, des Bestimmtheits- oder des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes