(Unterbrechung des Finanzgerichtsprozesses des auf Duldung der Zwangsvollstreckung Inanspruchgenommenen infolge der Eröffnung eines „Bankruptcy-Verfahrens“ gegen den Steuerschuldner sowie hinreichende Bezeichnung des angefochtenen Urteils gemäß § 116 Abs. 2 Satz 2 FGO)
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „AppOtheke“ – offenkundige Abwandlung eines gebräuchlichen Begriffs – Berücksichtigung aller verkehrsüblichen Schreibweisen – Wortanfang „App“ führt nicht von dem Begriff „Apotheke“ weg – keine Bezeichnung einer application