Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs. 1 GG durch gerichtliche Entscheidungen, die die einen Alkohol- und Benzodiazepinabhängigen ohne ausreichende Prüfung der Voraussetzung der Betreuerbestellung und deren Erforderlichkeit unter Betreuung stellen
(EuGH-Vorlage: Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens und einem mit ausländischer Erbschaftsteuer belasteten Vorerwerb)