Markenbeschwerdeverfahren – „SCAPE/Glasscape (Gemeinschaftswortmarke)“ – Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) – hier: Bestellung der Großeltern bei entgegenstehendem Willen des Kindes nicht dem Kindeswohl dienlich – Kein schwerer Nachteil (§ 93a Abs 2 Buchst a BVerfGG ) durch Behandlung einer aussichtslosen Anhörungsrüge als unzulässig