Stattgebender Kammerbeschluss: Verständigung im Strafverfahren – Wirksame Zustimmung des Angeklagten erst nach dessen Belehrung gem § 257c Abs 5 StPO – hier: Verwertung eines Geständnisses ohne ordnungsgemäße Belehrung verletzt Selbstbelastungsfreiheit des Angeklagten sowie fair-trial-Grundsatz gem Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG