Patentbeschwerdeverfahren – „Elektrische Baugruppe mit ineinander angeordneten Schaltungsträgern“ – zur Zulässigkeit der Beschwerdeeinlegung – Einlegung der Beschwerde durch einen von mehreren Anmeldern wirkt kraft der Fiktion für alle
Bürgschaftsübernahme für einen Kontokorrentkredit: Prüfung der Sittenwidrigkeit bei zeitlich hintereinander geschalteten Bürgschaftsverträgen zwischen der Bank und der Lebengefährtin des Hauptschuldners
Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Auslegung des Patentanspruchs hinsichtlich der Kennzeichnung des Gegenstands eines Nebenanspruchs – Reifendemontiermaschine
Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 14 Abs 4a S 1 EuWG): Unzulässigkeit der Nichtanerkennungsbeschwerde bei Zurückweisung eines Wahlvorschlags wegen fehlender Unterstützungsunterschriften (§ 9 Abs 5 S 2 EuWG)
Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer unzulässigen Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 14 Abs 4a S 1 EuWG) – Rechtsschutz lediglich nach § 14 Abs 4 EuWG bzw § 26 EuWG eröffnet, wenn Wahlvorschlag nicht nach § 8 Abs 1 EuWG zurückgewiesen wird
Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 14 Abs 4a S 1 EuWG): Unzulässigkeit der Nichtanerkennungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines Wahlvorschlags wegen fehlender Unterstützungsunterschriften (§ 9 Abs 5 S 2 EuWG) – zudem Versäumung der Beschwerdefrist
(Unzulässige, dem Begründungserfordernis von BVerfGG § 80 Abs 2 S 1 nicht genügende Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags bei sog. Mantelkäufen nach der Verschärfung der des § 8 Abs 4 KStG in der Fassung vom 29.10.1997)
Teils unzulässige, teils unbegründete Normenkontrollanträge gegen die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (juris: LKWÜberlStVAusnV) vom 19.12.2011, wonach Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen im Güterverkehr unter bestimmten Voraussetzungen länger sein dürfen als es in den sonst geltenden straßenverkehrsrechtlichen Regelungen vorgesehen ist – Erprobung sog „Gigaliner“)