(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27.2.2014 VI R 23/13; Lohnsteueranrufungsauskunft; Regelungsgehalt; gerichtliche Inhaltskontrolle; Wiedereinsetzung bei Verzögerungen bei der Briefbeförderung)
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Vernehmung einer Zeugin im Strafverfahren, soweit die Einvernahme nicht als audiovisuelle Zeugenvernehmung gem § 247a Abs 1 StPO durchgeführt wird – Gefahr psychischer Beeinträchtigungen der Betroffenen bei direkter Konfrontation mit mutmaßlichem Sexualstraftäter – Zur Statthaftigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen prozessuale Zwischenentscheidungen