Markenbeschwerdeverfahren – „Gustav Mahler – Röslein“ – Namen berühmter Persönlichkeiten dürfen nicht monopolisiert werden, sondern müssen allen Wettbewerbern ungehindert in gleicher Weise zur Verfügung stehen – keine Unterscheidungskraft – kein betrieblicher Herkunftshinweis – produktbezogener Hinweis in Bezug auf Art, Form oder sonstige Gestaltung der beanspruchten Waren
Markenbeschwerdeverfahren – „Gustav Mahler – Röschen“ – Namen berühmter Persönlichkeiten dürfen nicht monopolisiert werden, sondern müssen allen Wettbewerbern ungehindert in gleicher Weise zur Verfügung stehen – keine Unterscheidungskraft – kein betrieblicher Herkunftshinweis – produktbezogener Hinweis in Bezug auf Art, Form oder sonstige Gestaltung der beanspruchten Waren
(Verwirkung von Gerichtskosten – Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung – Unbedingtheit i.S. des § 63 Abs. 1 GKG a.F. – Reichweite der richterlichen Hinweispflicht aus § 96 Abs. 2 FGO – Zurückweisung der Erinnerung)
Beweiserhebung und Beweiswürdigung bei Verträgen unter nahen Angehörigen – Sachverhaltsgrundlage einer Schätzung – Kausalzusammenhang zwischen Mitwirkungspflichtverletzung und tatsächlicher Unsicherheit – Abweichung von Durchschnittswerten betrieblicher Kennzahlen – Schätzungsbefugnis bei Falscherklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen – Gesamtergebnis des Verfahrens bei drittem Rechtsgang – Überraschungsentscheidung