(Verlustvortrag nach Verschmelzung von Schwestergesellschaften (Altfall) – Steuerpolitische Maßnahmen gegen die missbräuchliche Nutzung von Verlusten in Umwandlungsfällen – Beurteilung der Angemessenheit einer Gestaltung – Anwendungsbereich von § 42 AO a.F.)
Keine Erstattung der Stromsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit aufgrund eingetretener Zahlungsunfähigkeit der mit Strom belieferten Kunden – Intendiertes Ermessen – Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Forderungsausfällen bei der Stromsteuer