(Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen wegen eines Sanierungsgewinns – rechtlicher Hinweis nach § 76 Abs. 2 FGO – Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 5.3.2014 als NV-Entscheidung abrufbar)
Zur hinreichenden Deutlichkeit divergierender Rechtssätze – Darlegung der Klärungsbedürftigkeit – sog. Überversorgung und arbeitsrechtliche Zulässigkeit der Versorgungskürzung – Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter – Beweiserhebung – Verletzung der sog. Beachtungspflicht – Zulassungsgrund der Rechtsfortbildung
(Feststellungsverjährung bei Abgabe einer formal „unrichtigen“ Einkommensteuererklärung nach Aufforderung des Finanzamts – Folgen bei Nichtbeachtung der Hinweispflicht nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO)