Markenbeschwerdeverfahren – „IGA TEC – ON SPOT/IMATEC“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – eingereichte Unterlagen reichen zur Glaubhaftmachung nicht aus – zur Aufklärungspflicht des Senats – keine Zulassung der Rechtsbeschwerde
Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung bei Abweichung des FG von auf einer Beweisaufnahme beruhenden Feststellungen eines Strafurteils ohne eigene Beweisaufnahme
Nichtannahmebeschluss: Faktische Benachteiligung von Frauen durch Beschränkung des Wiederbestellungsanspruchs gem § 48b BNotO in Widerspruch zu Art 3 Abs 2 GG – Verfassungskonforme Auslegung des § 6 BNotO fordert angemessene Berücksichtigung einer früheren Notartätigkeit bei Auswahlentscheidung – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität