(Keine vollziehungshemmende Wirkung eines Einspruchs gegen den Widerruf einer Versorgererlaubnis nach § 4 Abs. 4 StromStG – Zugang gemäß § 69 Abs. 4 FGO nach Widerruf einer gewährten Aussetzung der Vollziehung)
Ablehnung des Erlasses einer eA im Organstreitverfahren: Chancengleichheit der Parteien und Neutralität der Staatsorgane im Wahlkampf – hier: Äußerung des Bundespräsidenten begründet für betroffene Partei keinen schweren Nachteil – bis zum Wahltermin keine die Chancengleichheit beeinträchtigenden Bekundungen zu erwarten
Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung – hier: Inhaftungnahme von Kommanditisten bezüglich eines zum Gesamthandsvermögen gehörenden Erbbaurechts – extensive Auslegung der Haftungsnorm des § 74 Abs 1 AO jedenfalls im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden
Bundesamt für Verfassungsschutz darf Bundestagsabgeordnete nur unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen beobachten – Zum Gewährleistungsgehalt des Art 38 Abs 1 S 2 GG (freies Mandat der Abgeordneten) – § 8 Abs 1 S 1, § 3 Abs 1 Nr 1 iVm § 4 Abs 1 S 1 Buchst c BVerfSchG als den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts entsprechende Rechtsgrundlage für Beobachtung von Abgeordneten