(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.3.2013 – VII R 57/11 – Maßgeblichkeit des Referenzjahrs 1998 bei der Berechnung des nach § 10 StromStG zu gewährenden Spitzenausgleichs – Festsetzung von Prozesszinsen)
Zur Zulässigkeit von Verständigungen im Strafverfahren – „Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren“ (juris: StVVerstG) verfassungsgemäß – zwar Vollzugsdefizit, aber kein strukturelles Regelungsdefizit – angegriffene Entscheidungen verletzen Schuldgrundsatz bzw Recht auf ein faires Verfahren
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung verwaltungsgerichtlicher Klagen, mit denen die Verhängung von in drei Verfassungsbeschwerdeverfahren festgesetzten Missbrauchsgebühren überprüft werden sollte – zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache iSv § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG