(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 21. 08. 2012 VIII R 11/11 – Keine Zuordnung eines Kfz zum gewillkürten Betriebsvermögen bei fehlendem Nachweis einer zumindest 10%-igen betrieblichen Nutzung aufgrund zeitnah gefertigter Aufzeichnungen)
Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren – „Folienbeutelaufdrucke“ – angemeldetes Muster besteht nahezu ausschließlich aus der Abbildung einer 100 Euro-Banknote – Ausschluss vom Geschmacksmusterschutz wegen missbräuchlicher Benutzung eines Hoheitszeichens bzw. sonstigen Zeichens von öffentlichem Interesse – zur Frage der Missbräuchlichkeit: keine Berücksichtigung des möglichen Gebrauchszwecks des Musters (hier: Aufdruck auf Folienbeutel, der zur Aufnahme von Flüssigkeiten bestimmt ist) soweit dieser nicht im Muster selbst abgebildet ist