Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Speicher am Fischmarkt“ – keine Bösgläubigkeit wegen einer Störung eines anerkannt schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers – keine Bösgläubigkeit aufgrund einer Anmeldung mit dem Ziel des zweckfremden Einsatzes der Marke im Wettbewerbskampf
Revisionsgrund: nicht mit Gründen versehenes Urteil; vertragliche Vereinbarung über Kostentragung für eine Abwasserbeseitigungseinrichtung und Beitragsvorausverzicht