(Keine Revisionszulassung wegen angeblicher Unrichtigkeit des FG-Urteils – Anforderungen an eine schlüssige Gehörsrüge wegen abgelehnter Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung – Entgegenstehende Rechtskraft – Verhältnisse zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums bei örtlicher Zuständigkeit nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO – Besetzungsmangel – Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde)
Verleihungsvoraussetzungen für die Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenzrecht: Berücksichtigungsfähigkeit von praktischen Tätigkeiten als Insolvenzverwalter und theoretischen Kenntnissen durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften; Notwendigkeit eines Fachgespräches