Vertragsärztliche Versorgung – einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen – keine grundsätzliche Beanstandung hinsichtlich der Normierung von Qualitätsanforderungen für bestimmte spezialisierte Leistungen – zytologische Laborleistung – fachfremde Leistung für Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung Hämatologie und Onkologie
Kassenärztliche Vereinigung – Honorarverteilungsvertrag – Vergütungsmodell – Orientierung an den Abrechnungswerten der einzelnen Praxis in einem Referenzzeitraum und nicht am durchschnittlichen Abrechnungsverhalten einer bestimmten Arztgruppe – Verstoß gegen höherrangiges Recht und Übergangsvorschrift des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 – Bewertung der neurologischen Leistungen im einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen ab 1.4.2005 (juris: EBM-Ä) – keine Überschreitung des Gestaltungsspielraums
Kassenärztliche Vereinigung – Honorarverteilungsvertrag – Vergütungsmodell – Orientierung an den Abrechnungswerten der einzelnen Praxis in einem Referenzzeitraum und nicht am durchschnittlichen Abrechnungsverhalten einer bestimmten Arztgruppe – Verstoß gegen höherrangiges Recht und Übergangsvorschrift des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 – Tatbestandsmerkmals der „vergleichbaren Auswirkungen“ – keine Überschreitung des Gestaltungsspielraums
(Kein Abzug des an eine schweizerische Privatschule gezahlten Schulgeldes – Freizügigkeitsabkommen und EWR-Abkommen – Anwendbarkeit von Grundfreiheiten des EG-Rechts im Verhältnis zu Drittstaaten – Prüfungsmaßstab bei Betroffensein mehrerer Grundfreiheiten – § 52 Abs. 24a EStG und das Sonderungsverbot des Art. 7 Abs. 4 GG)
(Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum (Erhebungszeitraum) 2001 – keine Berücksichtigung von Unterentnahmen aus Jahren vor 1999 – Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2001)
Bilanzkorrektur nach dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs bei fehlerhafter Aktivierung eines abnutzbaren Wirtschaftsguts des Anlagevermögens – keine Schlussbilanz bei Teilbetriebsveräußerung – Ablösung von notwendigen Kraftfahrzeugstellplätzen
(Änderung widerstreitender Steuerfestsetzungen: Berücksichtigung ausländischer Steuerbescheide – Unionsrechtskonforme Auslegung – Keine Bescheidänderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei grobem Verschulden – Sorgfaltspflicht des Steuerberaters – „Berücksichtigung“ eines bestimmten Sachverhalts und „Widerstreit“ i.S. von § 174 Abs. 1 AO – Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsankommen)