Arbeitsrecht

Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Bezirklichen Ordnungsdienst Hamburg – einheitlicher Arbeitsvorgang „Streifengang“ – Tatbestandsmerkmal „gründliche Fachkenntnisse“ und „selbständige Leistungen“ – Tätigkeit als Wegewart

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Arbeitsrecht

Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Bezirklichen Ordnungsdienst Hamburg – einheitlicher Arbeitsvorgang „Streifengang“ – Tatbestandsmerkmal „gründliche Fachkenntnisse“ und „selbständige Leistungen“ – Tätigkeit in der Einsatzzentrale

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Arbeitsrecht

Eingruppierung eines Fallmanagers in einem Jobcenter – Vergütungsgruppe IVa BAT

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Strafrecht

Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Verlesen der Aussagegenehmigung für einen Zeugen in nicht öffentlicher Verhandlung

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