Nichtannahmebeschluss: PKH im sozialgerichtlichen Verfahren und Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier: Versagung von Prozesskostenhilfe durch Fachgericht wegen mangelnder Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung verletzt keine Grundrechte – Anwendbarkeit von § 44 SGB 10 sowie des Gegenwärtigkeitsgrundsatzes hinsichtlich Leistungen nach dem AsylbLG keine schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfrage – einschlägige Entscheidungen des BSG (BSGE 101, 49; BSGE 104, 213) als Auslegungshilfe
Nichtannahmebeschluss: Rechtswahrnehmungsgleichheit gebietet keine Gewährung von Beratungshilfe, wenn lediglich weitere Unterlagen zur Feststellung der Leistungspflicht des Leistungsträgers einzureichen waren – zudem Aufwendungsersatz gem § 63 Abs 2 SGB 10 erst für Widerspruchsverfahren, jedoch noch nicht für Verwaltungsverfahren
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach dem Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz (juris: LErzGG BY) verfassungswidrig