(Haftung des Eisenbahnverkehrsunternehmens nach der Neuordnung des Eisenbahnwesens: Schuldhafte Verletzung der Nebenpflicht zur verkehrssicheren Bereitstellung von Bahnhöfen und Bahnsteigen; Haftung für ein Infrastrukturunternehmen als Erfüllungsgehilfe)
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Erfordernis der täglichen Überprüfung der Erledigung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch eine dazu beauftragte Bürokraft