Rechtsbeschwerde im Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsmittelbeschränkung auf einen abgrenzbaren Teil des Verfahrensgegenstandes; eigene Ansprüche des Gerichtsvollziehers gegen ein von ihm mit der Versteigerung einer Kunstsammlung beauftragtes Auktionshaus
(Kindergeldanspruch: Keine Berücksichtigung der Aufwendungen für eine private Haftpflichtversicherung bei der Grenzbetragsprüfung – Kein grundsätzliches Aufteilungsverbot und Abzugsverbot bei den ausbildungsbedingten Mehraufwendungen – Kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG – Ausbildungsplatzsuche – Bindung an tatrichterliche Würdigung)