(Grunderwerbsteuerbefreiung für derivativ Restitutionsberechtigte – geschädigte Gesellschafter i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 5 VermG bei einem Mutter-Tochter-Verhältnis – Bindungswirkung eines Bescheids über die Feststellung des Grundbesitzwerts – Gegenleistung bei steuerpflichtigem Grundstückserwerb aufgrund des VermG)
Markenbeschwerdeverfahren – „Kloster Beuerberger Naturkraft (Wort-Bild-Marke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – noch erforderliche Prüfung der Markenstelle hinsichtlich des Entgegenstehens des Schutzhindernisses des § 8 Abs 2 Nr. 4 MarkenG