(Einbeziehung anteiliger Gewerbesteuer-Messbeträge nach § 35 Abs. 3 Satz 4 EStG a.F. – vollbeendete Personengesellschaft nicht mehr Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte – Beiladung der klagebefugten ehemaligen Gesellschafter – keine Beiladung einer Kapitalgesellschaft zum Verfahren wegen Feststellung nach § 35 Abs. 3 EStG)
Verzinsung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses – Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Erinnerung – Keine Auslegung des Feststellungsbegehrens als Feststellungsklage
Kein Abzug der vermögenswirksamen Leistungen und der Prämien für eine private Haftpflichtversicherung bei der Grenzbetragsberechnung – ebenso kein Abzug der Lohnsteuer und Kirchensteuer des Kindes – Ausgestaltung des Grenzbetrages als Freigrenze ohne Übergangs- oder Härtefallregelung verfassungsgemäß