Markenbeschwerdeverfahren – „iMOVE/IMOVIE“ – zur Kennzeichnungskraft – Identität und hochgradige Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen – keine Verwechslungsgefahr – deutlicher begrifflicher Unterschied – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Sicherungsverwahrung: Anforderungen an den Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung; Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts bei der Sicherungsverwahrung nach dem Jugendgerichtsgesetz