Markenbeschwerdeverfahren – „ENVITEC/EnviCat“ – Warenidentität und -ähnlichkeit – keine Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – rechtserhaltende Benutzung – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit eines eA-Antrags bei mangelnder Absicht, in der Hauptsache ein Verfassungsbeschwerdeverfahren einzuleiten – zudem keine Gründe für Entbehrlichkeit der Rechtswegerschöpfung ersichtlich
Nichtannahmebeschluss: Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilprozess – hier: Vertragsschluss bei Internet-Auktion – mangels schweren Nachteils bei geringfügigem wirtschaftlichen Nachteil keine Annahme der Verfassungsbeschwerde geboten