Erledigung eines Organstreitverfahrens sowie eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens bzgl des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag vom 29.10.2004 über eine Verfassung für Europa – Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren – Gegenstandswertfestsetzung im Hauptsachverfahren über die Verfassungsbeschwerde auf 200.000 Euro, im diesbezüglichen eA-Verfahren auf 20.000 Euro
Erlass einer eA, mit der die Überstellung eines afghanischen Asylantragstellers nach Griechenland in Anwendung der Verordnung EGV 343/2003 vom 18.02.2003 vorläufig untersagt wird
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der sog „Mindestbesteuerung“ – Vorlagebeschluss geht unzureichend auf Auslegungsmöglichkeiten und auf Grundstruktur der vorgelegten Normen ein – daher unzureichende Grundlage für Prüfung, ob vorgelegte Normen hinreichend klar und bestimmt sind
Haftungsprivilegierung nach § 116 Abs 6 S 1 SGB 10 (F: 2001-01-18) mit Art 6 Abs 1 und Abs 5 GG und Art 3 Abs 1 GG auch insoweit vereinbar, als nach dieser Vorschrift nicht ausgeschlossen ist, dass bei nicht vorsätzlicher Schädigung durch einen zum Unterhalt verpflichteten Elternteil, der im Zeitpunkt des Schadensereignisses mit seinem geschädigten Kind nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt, Ansprüche nach Absatz 1 auf den Sozialhilfeträger übergehen – Notwendigkeit § 116 Abs 6 S 1 SGB 10 verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass auch derjenige Elternteil die Tatbestandsvoraussetzung eines Lebens in häuslicher Gemeinschaft erfüllt, der zwar getrennt von seinem Kind lebt, jedoch in Ansehung seiner Verantwortung für das Kind in dem ihm rechtlich möglichen Maße nachkommt und regelmäßigen wie längeren Umgang mit dem Kind pflegt, sodass dieses zeitweise auch in seinen Haushalt integriert ist
Vereinbarkeit von § 8b Abs 3 S 1, Abs 5 S 1 KStG idF vom 22.12.2003 mit Art 3 Abs 1 GG – Typisierende Hinzurechnung von 5 % des Veräußerungsgewinns und der Bezüge aus Unternehmensbeteiligungen zu Einkünften der Körperschaft wahrt Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit – Rechtfertigung zwecks Vereinfachung sowie zur Abwehr unerwünschter Gestaltungen – Festlegung der Höhe nach jedenfalls vertretbar
Unvereinbarkeit der Regelung über die Käfighaltung von Legehennen (§§ 13b, 33 Abs 3, Abs 4 TierSchNutztV idF vom 30.11.2006 sowie §§ 13b, 38 Abs 3, Abs 4 TierSchNutztV idF vom 01.10.2009) mit § 16b Abs 1 S 2 TierSchG sowie Art 20a GG – unzureichende Beteiligung der Tierschutzkommission (§ 16b TierSchG) als wesentlicher Verfahrensmangel – Befristete Weitergeltung der vorgelegten Vorschriften bis 31.03.2012