Insolvenzanfechtung: Mittels Lastschrift bewirkte Zahlung des Schuldners; Genehmigung durch den mit einem Zustimmungsvorbehalt ausgestatteten vorläufigen Insolvenzverwalter
(§ 47 Nr 5 TVöD BT-V als abschließende Vergütungsregelung – kein Anspruch auf Zahlung eines Taucherzuschlags nach TV-Taucherzuschläge während der Ausbildung zum geprüften Taucher)