Partielle Vereinbarkeit des Art 15 Abs 3 RVNG mit dem GG – rückwirkende Begrenzung der anrechenbaren Entgeltpunkte für Fremdrenten im Falle des Zusammentreffens von originären und abgeleiteten Rentenansprüchen auf insgesamt 25 Entgeltpunkte als zulässige echte Rückwirkung – Voraussetzungen für Vertrauensschutz aufgrund höchstrichterlicher Rspr – zudem keine Grundrechtsverletzung durch § 22b Abs 1 S 1 FRG nF
(sozialgerichtliches Verfahren – Vertretungszwang vor dem BSG – Prozessbevollmächtigter – Unzulässigkeit der Bezugnahme auf Schriftsätze der Beteiligten – keine Aufklärungspflicht des Vorsitzenden über Formfehler – keine Kostenfreiheit bei Streit über Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB 3)