(sozialgerichtliches Verfahren – Vertretungszwang vor dem BSG – Prozessbevollmächtigter – Unzulässigkeit der Bezugnahme auf Schriftsätze der Beteiligten – keine Aufklärungspflicht des Vorsitzenden über Formfehler – keine Kostenfreiheit bei Streit über Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB 3)