Patentbeschwerdeverfahren – Beschwerde gegen nicht unterschriebenen Zurückweisungsbeschluss ist zulässig aber gegenstandslos – ohne Unterschrift ist kein wirksamer Beschluss ergangen
(Keine Klage im Verfahren wegen AdV – Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung – Keine Umdeutung der eindeutigen Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters – Entsprechende Anwendung von § 126 Abs. 4 FGO im Beschwerdeverfahren)