Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Fahrzeugsteuer“ – zur Unzulässigkeit einer gegen ein europäisches Patent gerichteten Nichtigkeitsklage: europäisches Einspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen – Nichtigkeit wird auf nachveröffentlichte nationale Anmeldung gestützt, die mit angegriffenem europäischem Patent nicht identisch ist – keine Aussetzung des Verfahrens
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Versammlungsfreiheit (Art 8 Abs 1 GG) durch Anordnung von Auflagen für Demonstration – hier: Unzureichende Anhaltspunkte für von Versammlung selber ausgehender Gefahr bei Erwartung gewaltsamer Gegendemonstration