Markenbeschwerdeverfahren – „naturgetreue Abbildung einer Schusswaffe (dreidimensionale Warenformmarke)“ – Warenform ist ausschließlich waren- bzw. technisch bedingt – keine Unterscheidungskraft
Im Wege des Organstreits gestellte Anträge zur Klärung der Frage, ob die Bundesregierung vor dem Einsatz der Bundeswehr im Rahmen des G8-Gipfels in Heiligendamm im Juni 2007 die Zustimmung des Deutschen Bundestages hätte einholen oder das Grundgesetz hätte geändert werden müssen, offensichtlich unbegründet
Vereinbarkeit von § 7 Abs 1 Nr 4 LuftSiG iVm § 4 Abs 1 S 2 Nr 3 LuftVG idF vom 11.01.2005 mit dem GG, soweit für Luftfahrer iSd § 4 Abs 1 S 1 iVm § 1 Abs 2 Nr 1, Nr 4 LuftVG (Privat- und Segelflugzeugführer) eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich ist – insb keine Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates – Zu den Voraussetzungen einer Aufgabenübertragung iSd Art 87d Abs 2 GG