(Änderung eines angefochtenen Verwaltungsakts durch Verlängerung einer marktordnungsrechtlichen Maßnahme – Regelungsinhalt des § 68 FGO – Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache)
Kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung im Falle sog. besonderer Maßnahmen auch bei bereits ausgenutzter Sofortlizenz – Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – Wegfall bereits erworbener Rechte durch Eintritt einer auflösenden Bedingung
Privatgutachten als urkundlich belegter Parteivortrag – Prüfung und Würdigung von Gutachten durch das Gericht – Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung