Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Verbot der Rezeptmakelei (§ 11 Abs 1 S 1, Abs 1a ApoG idF vom 14.10.2020) wegen Subsidiarität unzulässig – Erhebung einer negativen Feststellungsklage (§ 43 Abs 1 VwGO) möglich und zumutbar
Stattgebender Kammerbeschluss: Recht auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) vermittelt Anspruch auf Zugang des Betroffenen im Bußgeldverfahren zu Informationen, die nicht Teil der Bußgeldakte sind – allerdings sachgerechte Eingrenzung des Informationszugangsrechts im OWi-Verfahren geboten – Rspr zu standardisierten Messverfahren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden