Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht auf eine Rechtsfrage; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf die Teilung eines oder mehrerer Versorgungsanrechte
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Strafgefangenen und Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei einer mit einer Entkleidung verbundenen körperlichen Durchsuchung nach Art 91 Abs 3 BayStVollzGStVollzG BY
Nichtannahmebeschluss: Zum Erfordernis eines besonderen Interesses an der nachträglichen Feststellung eines Verstoßes gegen die prozessuale Waffengleichheit im äußerungsrechtlichen eV-Verfahren