(AdV; Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment; kein Vorsteuerabzug aus Scheinlieferung; kein Vorsteuerabzug bei Beteiligung an fremder Steuerhinterziehung; Gewährung des Vorsteuerabzugs im Wege des Gutglaubensschutzes; Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug im Besteuerungszeitraum des Besitzes der Rechnung; Zulässigkeit von Hinzuschätzungen bei Verletzung der Aufzeichnungspflichten des § 22 UStG und bei sonstigen Buchführungsmängeln im Bereich der Umsatzsteuer)
(Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Beschluss vom 16.05.2019 XI B 13/19 – AdV; Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment; kein Vorsteuerabzug aus Scheinlieferung; kein Vorsteuerabzug bei Beteiligung an fremder Steuerhinterziehung; Gewährung des Vorsteuerabzugs im Wege des Gutglaubensschutzes)
Zulassung wegen Verfahrensfehler: Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist
Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl der Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der NPD zur Europawahl 2019 – Ablehnung von Wahlwerbespots nur bei evidenter und ins Gewicht fallender Verletzung von Strafnormen – Maßgeblichkeit allein des Inhalts des Werbespots, nicht jedoch der inneren Haltung bzw parteilichen Programmatik – hier: jedenfalls keine evidente Verletzung des § 130 Abs 1 Nr 2 StGB durch fraglichen Werbespot
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Versagung von Vollstreckungsschutz trotz Suizidgefahr des Räumungsschuldners ohne hinreichende Berücksichtigung der Interessen des Schuldners – bloßer Hinweis auf Möglichkeit der Unterbringung des Schuldners nicht ausreichend – vielmehr muss Vornahme schützender Maßnahmen sichergestellt sein
Nichtannahmebeschluss: Unvollständige Information des Ermittlungsrichters durch Ermittlungsbehörden begegnet mit Blick auf Gebote der Aktenwahrheit und Aktenvollständigkeit verfassungsrechtlichen Bedenken – jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Substantiierung der Rüge, dass eine Beweisverwertung das Recht auf ein faires Verfahren verletze