Arbeitsrecht

(Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit – Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn infolge eines Wechsels des Versicherten in eine Transfergesellschaft und der Beendigung des Transferarbeitsverhältnisses durch Fristablauf – insolvenzbedingter Arbeitslosengeldbezug – Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 SGB 6)

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Medizinrecht

(Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung – Beurteilung, ob die Erwerbsfähigkeit iS des § 10 Abs 1 SGB 6 gefährdet oder gemindert ist – letzte versicherungspflichtige Tätigkeit als Bezugsberuf ohne zeitliche Beschränkung)

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Sozialrecht

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung – Urlaubsabgeltung aus einem während des Rentenbezugs noch fortbestehenden Beschäftigungsverhältnis – Anrechnung als Hinzuverdienst im Monat der Anspruchsentstehung

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Arbeitsrecht

Sozialgerichtsverfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – gerügter Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht – Unzulässigkeit von Beweisausforschungs- und Beweisermittlungsanträgen

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IT- und Medienrecht

Verwerfung von eA-Anträgen, gerichtet auf die Außervollzugsetzung des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 10. Juli 2018 (juris: PartGuaÄndG 2018) – Unzulässigkeit der eA-Anträge bei mangelnder Statthaftigkeit entsprechender Anträge im Hauptsacheverfahren der Organklage gem §§ 63ff BVerfGG

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Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch nicht nachvollziehbare Auslegung des Klägervorbringens im Verfahren gem §§ 109ff StVollzG – Auslegung des Begriffs der „Maßnahme“ iSd § 109 StVollzG im Lichte des Art 19 Abs 4 GG geboten – hier: Rechtsschutz gegen automatisierte Bandansage mit Hinweis auf potentielle Telefonüberwachung bei Telefonaten Sicherungsverwahrter

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Strafrecht

Zu den Anforderungen des Art 13 GG an die Ausgestaltung des richterlichen Bereitschaftsdienstes – uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters zwischen 6 Uhr und 21 Uhr geboten – Erstreckung des Schutzes vor nächtlicher Wohnungsdurchsuchung auch in den Monaten April bis September (abweichend von § 104 Abs 3 StPO) auf die Zeit von 4 Uhr bis 6 Uhr morgens

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