Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: Angabe einer bestimmten Wirkung des Produkts ohne Benennung des dafür kausalen Inhaltsstoffs
Markenbeschwerdeverfahren – „Wellcotec-Germany/Wellcomet (Unionsmarke)“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – keine Veränderung des kennzeichnenden Charakters der Widerspruchsmarke durch abweichende Benutzungsform – Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – durchschnittliche klangliche Ähnlichkeit – unmittelbare Verwechslungsgefahr