Gerichtliche Zuständigkeit für Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung: Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei einheitlicher Buchung mehrerer Flüge
Publikumspersonengesellschaft: Auslegung einer im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Mehrheitsklausel unter dem Vorbehalt abweichender gesetzlicher Bestimmungen