Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit eines Fotografen (Art 5 Abs 3 S 1 GG) einerseits und allgemeinem Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person (Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG) andererseits bei Werken der Straßenfotografie
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilprozessuale Überraschungsentscheidung bei mangelndem Beruhen jener Entscheidung auf der gerügten Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Entscheidung des Berufungsgerichts vor Ablauf der selbst gesetzten Stellungnahmefrist
Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Gegendarstellungsrecht bzgl „Aufmacherfragen“ – hier: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung – Gegenstandswertfestsetzung