Markenbeschwerdeverfahren – „Monster Abwehr Spray/Monster/Monster (Unionsmarke)“ – zur Kennzeichnungskraft – teilweise Warenidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – kein Bekanntheitsschutz
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH für Asylverfahren unter Durchentscheidung einer schwierigen, bislang obergerichtlich nicht entschiedenen Frage – hier: Flüchtlingseigenschaft unverfolgt ausgereister Syrer aufgrund der Gefahr von Folter im Falle einer Rückkehr nach Syrien als schwierige, nicht im PKH-Verfahren zu entscheidende Frage – zudem Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Anwendung derselben Prüfungsmaßstäbe im PKH-Verfahren und im Hauptsacheverfahren – Gegenstandswertfestsetzung