Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr – hier: unrichtige Angaben über Inhalt einer im fachgerichtlichen Verfahren als Beweismittel entscheidungserheblichen Polizeivideoaufzeichnung über unfriedlichen Verlauf einer Demonstration im Umfeld des G20-Gipfels
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung, da zwar eine Verletzung von Art 103 Abs 1 GG gerügt, im fachgerichtlichen Verfahren jedoch keine Anhörungsrüge erhoben wurde – zudem unzureichende Substantiierung
Beschwerdekammerbeschluss: Gründe der Prozessökonomie können Aufschub der Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden mit Blick auf eine spätere Verfahrensverbindung rechtfertigen – Verwerfung mehrerer unzureichend begründeter, mithin unzulässiger Verzögerungsbeschwerden – Ausschluss der Berichterstatterin der zugrunde liegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren von der Mitwirkung an der Beschwerdekammerentscheidung gem § 97c Abs 2 BVerfGG