(Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 30.8.2017 XI R 24/16 – Vergütungsverfahren; vorzulegende Belege –Rechtslage vom 1. Januar 2010 bis 29. Dezember 2014–)
(Vergütungsverfahren; vorzulegende Belege (Rechtslage vom 1. Januar 2010 bis 29. Dezember 2014) – Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 30.8.2017 XI R 24/16)
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung – Anspruch auf rechtliches Gehör – Berücksichtigung eines über vier Jahre zurückliegenden Schreibens ohne Gelegenheit zur Stellungnahme – Verweigerung einer Eingliederungsvereinbarung
Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung – hier: Verbot der Abschiebung des Beschwerdeführers nach Aserbaidschan
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung – offensichtliche Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags, der die abgelehnte Gerichtsperson weder namentlich bezeichnet noch anderweitig erkennen lässt
Nichtannahmebeschluss: Bloße Verweisung auf Rspr eines Landesverfassungsgerichts erfüllt nicht die Anforderungen der §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG an eine substantiierte Beschwerdebegründung – sowie zu den Substantiierungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung des Willkürverbots durch eine letztinstanzliche, nicht begründungspflichtige Entscheidung