Keine Revisionszulassung bei der Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung oder der Behauptung, die bisherige Rechtsprechung habe zu einer bestimmten Rechtsfrage keine aktuellen Antworten geliefert
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Fehlen eines auf den Bundesverband einer politischen Partei eingetragenen Girokontos für sich genommen kein schwerer Nachteil – Spendeneinbußen nicht substantiiert dargelegt – Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht gewahrt – Erschöpfung des Hauptsacherechtswegs zumutbar