(Kein einheitlicher Erwerbsgegenstand bei wesentlicher Änderung des ursprünglich angebotenen Generalübernehmervertrags nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags – Bestimmtheitsgebot des § 119 Abs. 1 AO)
(Anfechtung eines nach § 100 Abs. 2 Satz 3 2. Halbsatz FGO neu bekannt gegebenen Bescheids – isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung – Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung)