Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Strafausspruchs: Aufhebung auffallend milder Einzelstrafen und der Gesamtstrafe bei banden- und gewerbsmäßigen Betrugstaten mit einem hohen Schadensumfang im sechsstelligen Bereich
Revision in Strafsachen: Überprüfung tatrichterlicher Beweiswürdigung zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim schweren Raub sowie zur Zuordnung von Betäubungsmitteln und einer Schusswaffe zum Betäubungsmittelhandel des Angeklagten